Rechtsprechung

  • Rechtssachenbeschreibung
    • Nationale Kennung: N° de pourvoi: 92-85285
    • Mitgliedstaat: Frankreich
    • Gebräuchliche Bezeichnung:France v. Patrice di Pinto
    • Art des Beschlusses: Sonstiges
    • Beschlussdatum: 26/05/1993
    • Gericht: Cour de Cassation
    • Betreff:
    • Kläger:
    • Beklagter:
    • Schlagworte:
  • Artikel der Richtlinie
    Doorstep Selling Directive, Article 2
  • Leitsatz
    1. Ein Unternehmer kann nicht den Schutz der Richtlinie 85/577/EWG beim Vertragsschluss eines Werbevertrages in einer Haustürsituation beanspruchen, aber er kann sich auf die französischen Vorschriften berufen die, abweichend von der Richtlinie, zulässigerweise günstigere Verbraucherregelungen bereitstellen.
    2. Das Urteil des «Cour de Cassation » bestätigt, dass der Verbraucherschutz im Gesetz Nr. 72-1137 vom 22.12.1972 über Verbraucherschutz im Bereich der Werbung und bei Haustürgeschäften (im folgenden: Gesetz Nr. 72-1137) auch bestimmte Haustürgeschäfte von Unternehmern erfasst, die ihre eigentlich unternehmerische Tätigkeit überschreiten.
    3. Die Ausnahme vom Anwendungsbereich des Gesetzes Nr- 72-1137, vorgesehen in dessen Art. 8 Abs. 1, lit. e gilt nicht für einen Unternehmer, der einen Werbevertrag für den Verkauf seines Unternehmens abschließt.
  • Sachverhalt
  • Rechtsfrage
  • Entscheidung

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